Beweis der Aussage σ2 ≤ μ
Behauptung
Das Quadrat der Standardabweichung σ muss kleiner oder gleich dem Mittelwert μ sein, andernfalls sind die Daten nicht zufallsverteilt.
Für den Beweis wird die binomiale Dichtefunktion verwendet:
Mit
n: Entnahmemenge
r: 'günste Elemente'
p0: Grundwahrscheinlichkeit
ist die Wahrscheinlichkeit p
p(r) = nCr p0r
(1 -p0) (n-r)
Da diese Funktion für diskret numerische Daten definiert ist, sei noch darauf hingewiesen, dass die für stetig numerische Daten verwendete GAUSS-Dichtefunktion (zumeist als 'Normalverteilung' bezeichnet) mittels der Eigenschaften der binomialen Dichtefunktion konstruiert wurde und somit die Aussagen, die für die binomiale Dichtefunktion gefunden werden, auch für die GAUSS-Dichtefunktion gelten.
Vorausgesetzt wird die bekannte, aus der Definition folgende Tatsache:
Für eine Wahrscheinlichkeit p gilt stets 0 ≤ p ≤ 1
Der Fall einer Wahrscheinlichkeit p = 0 wird als inhaltlich unbedeutend ('unmögliches Ereignis') nicht weiter betrachtet.
Beweis der Behauptung durch Kontraposition:
Bekannt ist für die binomiale Dichtefunktion
(i) Der Mittelwert ist mittels μ = n p0 berechenbar
(ii) Die Standardabweichung ist mittels σ = √
( n p0 ( 1- p0 ) ) berechenbar
Behauptet wird: Es kann das Quadrat der Standardabweichung größer als der Mittelwert sein, also
μ < σ2
Mit den Aussagen (i) und (ii) ist lässt sich also schreiben
n p0 < ( √ ( n p0 ( 1- p0 ) ) )2
Ein Kürzen der Wurzel gegen das Quadrat liefert dann
n p0 < n p0 ( 1- p0 )
Da n p0 > 0 stets gilt, darf durch n p0 dividiert werden, dann bleibt
1 < 1 - p0
so dass nach Addition von p0 und Subtrahieren von 1
p0 < 0 ↯
als Widerspruch zur Voraussetzung verbleibt.
Die Behauptung, das Quadrat der Standardabweichung kann größer als der Mittelwert sein, ist damit falsifiziert.